Leistungsbeschreibung

Alle Wahlberechtigten ab 18 Jahren können bei der Europawahl im Wahlvorstand mithelfen.

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl im Wahllokal zuständig. Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich, es wird jedoch jeweils ein „Erfrischungsgeld“ gezahlt. Für jeden Wahlbezirk werden ein/e Wahlvorsteher/in, dessen Vertreter/in, ein/e Schriftführer/in, dessen Vertreter/in sowie vier Beisitzer berufen. Insgesamt benötigen wir ca. 110 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer je Wahl.

Die Wahlzeit dauert jeweils von 08.00 bis 18.00 Uhr. Da jedoch von den acht Personen im Wahlvorstand immer nur vier anwesend sein müssen, besteht die Möglichkeit, dass sich die Mitglieder des Wahlvorstandes während des Tages im Dienst abwechseln können („Schichtdienst“). Zur Stimmenauszählung um 18.00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand wieder anwesend sein.

Amt/Fachbereich

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