Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. 


Was sollte ich sonst noch wissen?

Inhalt der Bescheinigungen:

Einfache Meldebescheinigung - enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift

Haushaltsbescheinigung - enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.

Erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Amt/Fachbereich

Serviceportal - online

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

- gültiger Personalausweis oder Reisepass

- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person

Bei einer Online-Beantragung ist die einmalige Verifizierung im Bürbüro ausreichend. Werden Vollmachten benötigt, können Sie diese während des Antragsprozesses hochladen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Gebühr: 7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • Gebühr: 9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung
  • Abgabe: kostenfrei
    Meldebescheinigung für das Jobcenter
    (Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)

Zahlungsarten 
paydirekt, giropay, Kreditkarte

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)

Ansprechpartner