Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Was benötige ich, um eine Geburtsurkunde ausgestellt zu bekommen?

Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes. 

Die Urkunde können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

Mitzubringen sind

  • BPA (zur Prüfung der Identität)
  • ggf. alte Geburtsurkunde
  • als Bevollmächtigter: Vollmacht mit Ausweis des Betreffenden

Achtung! Wenn Sie die Geburtsurkunde zur Vorlage für eine geplante Eheschließung beim Standesamt benötigen, beantragen Sie bitte einen Geburtenregisterauszug. Dieser Auszug gibt dem Standesamt Hinweise auf mögliche Vorehen, Adoptionen und Kinder. Eine einfache Geburtsurkunde reicht für die Eheschließung in der Regel nicht aus.
Es können nur Beurkundungen erteilt werden, wenn eine Geburt in der Samtgemeinde Jesteburg vorliegt.

Amt/Fachbereich

Serviceportal - online

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: 15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr: 70,00 EUR
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr: 7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde


Zahlungsarten
paydirekt, giropay, Kreditkarte

Bemerkungen

Um diese Dienstleistung nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

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Ansprechpartner


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