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Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde stellt auf Antrag eine Meldebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie an einer bestimmten Anschrift gemeldet sind. Die Meldebescheinigung wird häufig gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen oder sonstigen Stellen als Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift benötigt.

Die Meldebescheinigung wird grundsätzlich nur der betroffenen Person erteilt. Sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Inhalt der Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung enthält regelmäßig folgende im Melderegister gespeicherte Daten:

  • Familienname
  • Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens)
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften mit Kennzeichnung von Haupt- und Nebenwohnung

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Antrag können zusätzlich weitere im Melderegister gespeicherte Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden, sofern diese für den von Ihnen verfolgten Zweck erforderlich sind.

Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig verlangt, wenn Daten für Rentenangelegenheiten, Eheschließungen, Nachlassverfahren, Auslandsbehörden oder andere besondere Nachweiszwecke benötigt werden.

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. 


Was sollte ich sonst noch wissen?

Inhalt der Bescheinigungen:

Einfache Meldebescheinigung - enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift

Haushaltsbescheinigung - enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.

Erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.

  1. Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
  2. Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
  3. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
  4. Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

  • Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.

  • Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.

  • in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
  • bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck

- gültiger Personalausweis oder Reisepass

- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person

Bei einer Online-Beantragung ist die einmalige Verifizierung im Bürbüro ausreichend. Werden Vollmachten benötigt, können Sie diese während des Antragsprozesses hochladen.

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.

  • Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
  • Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro

Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Gebühr: 7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • Gebühr: 9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung
  • Abgabe: kostenfrei
    Meldebescheinigung für das Jobcenter
    (Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)

Zahlungsarten 
paydirekt, giropay, Kreditkarte

Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.

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