Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Inhalt der Bescheinigungen:
Einfache Meldebescheinigung - enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift
Haushaltsbescheinigung - enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.
Erweiterte Meldebescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
Bei einer Online-Beantragung ist die einmalige Verifizierung im Bürbüro ausreichend. Werden Vollmachten benötigt, können Sie diese während des Antragsprozesses hochladen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
- Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung - Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung - Abgabe: kostenfrei
Meldebescheinigung für das Jobcenter
(Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)
Zahlungsarten
paydirekt, giropay, Kreditkarte
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Amt/Fachbereich
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