Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze in der Samtgemeinde Jesteburg nutzen, müssen Sie diese bei der Meldebehörde anmelden.
Die Samtgemeinde Jesteburg erhebt keine Zweitwohnungssteuer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung
- gültiger Personalausweis und/oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Eine Zweitwohnungssteuer wird nicht erhoben.