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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze in der Samtgemeinde Jesteburg nutzen, müssen Sie diese bei der Meldebehörde anmelden.

Die Samtgemeinde Jesteburg erhebt keine Zweitwohnungssteuer.



  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • gültiger Personalausweis und/oder Reisepass

Es fallen keine Gebühren an.

Eine Zweitwohnungssteuer wird nicht erhoben.