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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:

  • Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
  • Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
    Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden!

Hinweis: Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern sich mit Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde neu anmelden. Die Abmeldung übernimmt die Meldebehörde am neuen Wohnsitz.



  • Personalausweis oder (Reise-)Pass
  • Vollmacht, wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheint

Es fallen keine Gebühren an.