Wohnsitz Abmeldung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:

  • Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
  • Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
    Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden!

Hinweis: Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern sich mit Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde neu anmelden. Die Abmeldung übernimmt die Meldebehörde am neuen Wohnsitz.



Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder (Reise-)Pass
  • Vollmacht, wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheint

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.