Unterbringung von Obdachlosen und Nichtsesshafte


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Obdachlose haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterbringung, nach dem ihnen eine Unterkunft ganztägig nicht nur zum Schutz gegen die Witterung, sondern auch sonst als geschützte Sphäre zur Verfügung steht.

Zu dieser Bereitstellung einer Unterbringung sind in der Regel die Kommunen verpflichtet.



Voraussetzungen


Der Obdachlose hat keine abgeschlossene Wohnung mit einem Mietvertrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.