Straßenreinigung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Die Gemeinde führt innerorts auf allen öffentlichen Straßen mit entsprechendem Ausbauzustand eine maschinelle Straßenreinigung durch. Die Kehrmaschinen reinigen die Fahrbahnen einmal wöchentlich, außer bei Schneefall und bei Frost.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Zahlungsarten
Barzahlung, Lastschrift