Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Sterbefälle von Deutschen im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.
Antragsberechtigt sind:
- die Eltern der oder des Verstorbenen,
- die Kinder,
- der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin,
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann,
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Die oder der Verstorbene:
- hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
- war asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling und hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
- Nachweise des Familienstandes der oder des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
- bei Eingebürgerten zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen zusätzlich:
- Nachweis des Sonderstatus
Es können weitere Unterlagen verlangt werden. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:10,00 EUR
für die Sterbeurkunde - Gebühr:30,00 EUR
für die Beurkundung