Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Sterbefälle von Deutschen im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden.
Antragsberechtigt sind:
- die Eltern der oder des Verstorbenen,
- die Kinder,
- der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin,
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann,
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Die oder der Verstorbene:
- hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
- war asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling und hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
- Nachweise des Familienstandes der oder des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
- bei Eingebürgerten zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen zusätzlich:
- Nachweis des Sonderstatus
Es können weitere Unterlagen verlangt werden. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:10,00 EUR
für die Sterbeurkunde - Gebühr:30,00 EUR
für die Beurkundung