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Sterbefall: Anzeige


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss bei der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Anzeigepflichtige

Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

In der Regel übernimmt der Bestatter die Abwicklung mit dem Standesamt.

Wichtig sind folgende Unterlagen:

- Personalausweis

- Geburtsurkunde

- Eheurkunde

- ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe

- Todesbescheinigung (ausgestellt vom Arzt)

- Meldebescheinigung, sofern der Verstorbene seinen Wohnsitz nicht im Gemeindegebiet hatte

- Sterbefallanzeige (wird vom Bestatter erstellt)

Es fallen Gebühren für die Ausstellung der Sterbeurkunden an.

Für die erste Urkunde beträgt die Gebühr 10,00 € für jede weitere 5,00 €. Pro Sterbefall gibt es zwei freie Urkunden für die Abmeldung bei der Sozialversicherung.


Zahlungsarten
Rechnung, Barzahlung, EC-Kartenzahlung