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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Plakatierungen werden nur für die Bewerbung von Veranstaltungen und nach bestimmten Regeln erlaubt.
 
Was sollte ich sonst noch wissen?

Aufstellung frühestens nach schriftlicher Genehmigung bis max. 2 Tage nach der Veranstaltung

schriftlicher oder mündlicher Antrag

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig, bitte bei der zuständigen Wohnortgemeinde erfragen.

Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Anbringung der Plakate eingereicht werden.