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Meldebescheinigung Erteilung Alt


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Gebühr:7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • Gebühr:9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung

Zahlungsarten
Barzahlung, Lastschrift, EC-Kartenzahlung