Meldebescheinigung Erteilung Alt
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
- Gebühr:7,50 EUR
Meldebescheinigung - Gebühr:9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Zahlungsarten
Barzahlung, Lastschrift, EC-Kartenzahlung
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