Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuer Festsetzung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung fällt keine Gebühr an. Die Höhe der Hundesteuer wird in der Hundesteuersatzung der Gemeinde festgelegt.
Zahlungsarten
Barzahlung, Lastschrift, EC-Kartenzahlung