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Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.


Was sollte ich sonst noch wissen?

Unsere Hundesteuerbescheide sind Mehrjahresbescheide. Neue Bescheide erhalten Sie demnach nur, wenn sich Änderungen ergeben.

Letzter Mehrjahresbescheid:

Jesteburg: 25.01.2018
Bendestorf: 18.01.2010
Harmstorf: 28.01.2013
 

Durch das neue Hundesteuergesetz ist eine telefonische Anmeldung nicht mehr möglich. Das Formular für die Hundeanmeldung ist auszufüllen und zu unterschreiben. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
 

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

Mit der Anmeldung tritt jedoch die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt und ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt.

Die Steuer beträgt jährlich:

Gemeinde Jesteburg:

a) für den ersten Hund 37,50 Euro
b) für den zweiten Hund 50,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 68,00 Euro

d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro


Gemeinde Bendestorf:

a) für den ersten Hund 32,00 Euro
b) für den zweiten Hund 52,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 76,00 Euro

d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro


Gemeinde Harmstorf:

Die Steuer beträgt jährlich:

a) für den ersten Hund 30,00 Euro
b) für den zweiten Hund 60,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund 100,00 Euro

d) für jeden gefährlichen Hund 500,00 Euro


Zahlungsarten
Barzahlung, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag, EC-Kartenzahlung, Kreditkarte

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Der Hund muss innerhalb von 14 Tagen bzw. Welpen ab dem 3. Monat angemeldet werden.
 

Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung

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