Hundehaltung Abmeldung
Hundehaltung Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Amt/Fachbereich
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