Eheurkunde Ausstellung
Eheurkunde Ausstellung
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Allgemeine Informationen
Auf Wunsch kann über die Eheschließung auch nachträglich eine Eheurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Bitte geben Sie hierbei Ihre aktuelle Adresse sowie die Namen der Eheschließenden und das Heiratsdatum an.
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:
- Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
- Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
- Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Achtung! Wenn Sie erneut heiraten möchten, benötigen Sie einen beglaubigten Eheregisterauszug. Dieser erhält dann automatisch einen Vermerk über die Auflösung der Ehe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:
- Personalausweis oder Reisepass
andere Personen:
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Für die erste Urkunde fällt eine Gebühr von 15,00 € an. Für jede weitere wird eine Gebühr von 7,50 € erhoben.
Urkunden für Renten - und Versorgungsangelegenheiten sind gebührenfrei.
Zahlungsarten
paydirekt, giropay, Kreditkarte
Amt/Fachbereich
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