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Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu erheben.

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Folgenden Datenübermittlungen kann widersprochen werden:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.


Anträge / Formulare

In der Anlage finden Sie das entsprechende Formular.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.