Zertifizierungsstellen: Anerkennung - nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Biokraft-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.

Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus.

Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.



Anträge / Formulare


Welche Unterlagen werden benötigt?


Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 43 Biokraft-NachV

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.