Zertifizierungsstellen: Anerkennung - nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Zertifizierungsstellen: Anerkennung - nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Biokraft-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.
Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus.
Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.
- Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
- Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG
Anträge / Formulare
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 43 Biokraft-NachV
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.