Zertifizierungsdiensteanbieter: Akkreditierung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Zertifizierungsdiensteanbieter können sich auf Antrag freiwillig von der zuständigen Stelle akkreditieren lassen, wenn sie nachweisen, dass die Vorschriften nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung erfüllt sind.

Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter erhalten ein Gütezeichen der zuständigen Stelle. Sie dürfen sich als akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter bezeichnen und sich im Rechts- und Geschäftsverkehr auf die nachgewiesene Sicherheit berufen.

Hinweis: Der Antrag auf freiwillige Akkreditierung gilt gleichzeitig auch als Anzeige der Tätigkeit, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter müssen alle drei Jahre von einer Prüf- und Bestätigungsstelle überprüfen und bestätigen lassen, dass die Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung weiterhin in vollem Umfang erfüllt werden. Außerdem ist die Prüfung und Bestätigung nach sicherheitserheblichen Veränderungen zu wiederholen.

Den Prüf- und Bestätigungsbericht und die Bestätigung müssen Sie der zuständigen Stelle unaufgefordert vorlegen.

Akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter haben

  • für ihre Zertifizierungstätigkeit geprüfte und bestätigte Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen einzusetzen,
  • qualifizierte Zertifikate nur für Personen auszustellen, die nachweislich geprüfte und bestätigte Signaturerstellungseinheiten besitzen und
  • den Signaturschlüssel-Inhaber über geprüfte und bestätigte Signaturanwendungskomponenten zu unterrichten.

Weitere Anforderungen bzw. Pflichten eines Zertifizierungsdiensteanbieters, die in dieser kurzen Aufstellung nicht bzw. nicht im Einzelnen ausgeführt wurden (z. B. Dokumentation, Sperrung, Unterrichtungspflicht, Führung eines Zertifikatsverzeichnisses), können dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung entnommen werden.



Welche Unterlagen werden benötigt?


  • schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.