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Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Bestellung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle bestellt werden.



Anträge / Formulare


  • ausgefülltes Antragsformular
  • eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
  • Nachweise zum Vorliegen der in § 28 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) genannten Anerkennungsvoraussetzungen

Es fallen Gebühren an. Neben der Verwaltungsgebühr sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe wird bei der zuständigen Stelle individuell ermittelt.