Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Bestellung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle bestellt werden.



Anträge / Formulare


Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Antragsformular
  • eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung
  • Nachweise zum Vorliegen der in § 28 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) genannten Anerkennungsvoraussetzungen

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Neben der Verwaltungsgebühr sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe wird bei der zuständigen Stelle individuell ermittelt.