Weiterbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe Anerkennung
Weiterbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe Anerkennung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Weiterbildungen in den in § 1 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND) Berufen werden an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen entsprechend § 4 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 48.14.5 an.