Weiterbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe Anerkennung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Weiterbildungen in den in § 1 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND) Berufen werden an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden Unterlagen entsprechend § 4 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 48.14.5 an.