Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe: Eintragung
Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe: Eintragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Stelle Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Mit der Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- ggf. Aufenthaltsbescheinigung
- Gesellschaftervertrag
- ggf. weitere Unterlagen gemäß § 20 i. V. m. § 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)
Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis.
Welche Gebühren fallen an?
Esfallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle an.