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Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe: Eintragung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Stelle Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

Mit der Eintragung in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.



  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • ggf. Aufenthaltsbescheinigung
  • Gesellschaftervertrag
  • ggf. weitere Unterlagen gemäß § 20 i. V. m. § 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)

Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis.

Esfallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle an.