Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Eintragung
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Eintragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie jedes Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eintragen lassen. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zu den Abschlussprüfungen.
Die Eintragungen werden am Ende des Kalenderjahres, in dem das Berufsausbildungsverhältnis beendet wird, aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gelöscht, jedoch in einer gesonderten Datei weiter gespeichert.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Nach außerordentlicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist eine Meldung zur Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit
- Datum des Beginns der Berufsausbildung
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
- Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
- Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu zahlen.