Vermittlungsgeschäfte für Abfall Genehmigung
Vermittlungsgeschäfte für Abfall Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer die Verbringung von Abfällen durch Dritte gewerbsmäßig vermitteln möchte, benötigt eine Genehmigung. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Möglich ist eine Befreiung von der Genehmigungspflicht nach § 51 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG).
Einer Maklergenehmigung bedarf danach nicht, wer Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG ist und dies der zuständigen Stelle angezeigt hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
- Führungszeugnisse (Belegart O) und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister aller Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer, nicht älter als 3 Monate
- Führungszeugnisse (Belegart O) und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über die benannten verantwortlichen Personen, nicht älter als 3 Monate
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- ggf. Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges
- Fachkundenachweise der benannten verantwortlichen Person(en)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.