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Vermessung von Gebäuden


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bauwerke, die den Grund und Boden maßgeblich und nachhaltig charakterisieren und die im Interesse des Allgemeinwohls als Basisinformationen anzusehen sind, unterliegen der gesetzlichen Nachweispflicht im Liegenschaftskataster. Sie müssen vermessen werden.

In aller Regel entstehen zunächst die Baugrundstücke durch eine Zerlegung, danach werden die Gebäude errichtet und schließlich nach Durchführung der Gebäudevermessung im amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen.

Nur durch die zeitnahe Erfassung (Vermessung) neu errichteter Gebäude wird der amtliche Nachweis aktuell gehalten und dient damit als Basisfunktion der Allgemeinheit.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.