Vermessung von Gebäuden
Vermessung von Gebäuden
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bauwerke, die den Grund und Boden maßgeblich und nachhaltig charakterisieren und die im Interesse des Allgemeinwohls als Basisinformationen anzusehen sind, unterliegen der gesetzlichen Nachweispflicht im Liegenschaftskataster. Sie müssen vermessen werden.
In aller Regel entstehen zunächst die Baugrundstücke durch eine Zerlegung, danach werden die Gebäude errichtet und schließlich nach Durchführung der Gebäudevermessung im amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen.
Nur durch die zeitnahe Erfassung (Vermessung) neu errichteter Gebäude wird der amtliche Nachweis aktuell gehalten und dient damit als Basisfunktion der Allgemeinheit.