Verkehrswert nach BauGB: Feststellung
Verkehrswert nach BauGB: Feststellung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Verkehrswert wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ermittelt und in Form eines Gutachtens dargestellt.
Der Verkehrswert ist in § 194 Baugesetzbuch definiert als ein Marktwert, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die zuständige Stelle erstatten Gutachten über
- Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Verkehrswerte von Rechten an Grundstücken
- die Höhe von Miet- und Pachtzinsen
- den Wert von Grundstücksbestandteilen
Auftraggeber sind
- Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte
- Gemeinden und Behörden im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches
- Gerichte
Auftragsgründe können sein
- Kaufverhandlungen
- Städtebauliche Maßnahmen (z. B. Sanierung)
- Familienrechtsangelegenheiten
- Erbauseinandersetzungen
- Sozialangelegenheiten (nach Sozialgesetzbuch)
- Zwangsversteigerungen
- Enteignungsverfahren
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen über die Verkehrswertermittlung erhalten Sie im Internet unter:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.