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Verkehrsüberwachung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn es um Überschreitung der Geschwindigkeit geht, kann ein Antrag auf Geschwindigkeitsmessung bei der Bußgeldstelle des Landkreises gestellt werden.

Bei Missachtung anderer Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zur Überwachung des fließenden Verkehrs die Polizei zuständig. Anzeigen sind an die jeweilige Polizeidienststelle zu richten.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.