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Verbraucherschutz, Zugelassene private Sachverständige


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Amtlich zurückgelassene Gegen- und Zweitproben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen dürfen nur durch hierfür zugelassene private Sachverständige untersucht werden.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.