Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Erteilung
Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin/Steuerberater Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater kann auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt werden.
Anträge / Formulare
Eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft ist ausdrücklich zu beantragen. Hierfür ist der amtliche Vordruck "Antrag auf verbindliche Auskunft" zu benutzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anlagen entsprechend Steuerberaterprüfung (bzw. verkürzte Prüfung, Eignungsprüfung, Befreiung je nach Antragssachverhalt),
- Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und beruflichem Werdegang,
- geeignete Unterlagen (Prüfungszeugnisse, Zeugnisse der Arbeitgeber - mit Angaben über Art und Umfang der praktischen Tätigkeit) im Original oder in öffentlich/amtlich beglaubigter Abschrift
Welche Gebühren fallen an?
Eine unverbindliche telefonische Beratung oder Beantwortung von Fragen per E-Mail bei der zuständigen Stelle ist in der Regel kostenlos. Dieser Service ist nur bei Fragen möglich, die rasch beantwortet werden können und keine weiteren Recherchen erfordern.
- Gebühr:200,00 EUR