Untersuchungsstellen für Klärschlamm Bestimmung
Untersuchungsstellen für Klärschlamm Bestimmung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Untersuchungsstellen, die im Rahmen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Analysen ausführen, müssen durch die zuständige Stelle bestimmt worden sein.
Die Bestimmung erfolgt auf Antrag nach fachlicher Prüfung, die sich nach der AbfKlärV und der Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND) richtet. Einzelheiten der Prüfung enthält das „Fachmodul Abfall“.
Die Bestimmung einer Untersuchungsstelle in einem Bundesland besitzt bundesweite Geltung. Bei einer überregional tätigen Untersuchungsstelle kann die zuständige Stelle verlangen, dass eine gültige Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle (in Deutschland der DAkkS GmbH) über die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen vorgelegt wird.
- Fachmodul Abfall - Kompetenznachweis und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich
- Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.