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Untersuchungsstellen für Klärschlamm Bestimmung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Untersuchungsstellen, die im Rahmen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Analysen ausführen, müssen durch die zuständige Stelle bestimmt worden sein.

Die Bestimmung erfolgt auf Antrag nach fachlicher Prüfung, die sich nach der AbfKlärV und der Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND) richtet. Einzelheiten der Prüfung enthält das „Fachmodul Abfall“.

Die Bestimmung einer Untersuchungsstelle in einem Bundesland besitzt bundesweite Geltung. Bei einer überregional tätigen Untersuchungsstelle kann die zuständige Stelle verlangen, dass eine gültige Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle (in Deutschland der DAkkS GmbH) über die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen vorgelegt wird.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.