Unterrichtungsnachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung
Unterrichtungsnachweis für das Bewachungsgewerbe: Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Schulungen für den Unterrichtungsnachweis für das Bewachungsgewerbe vermitteln die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse. Die Kenntnisse werden durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft. Diese Unterrichtungspflicht gilt für Bewachungsunternehmer sowie Wachpersonal. Der Unterrichtungsnachweis ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe und wird von der zuständigen Stelle erteilt
Ausnahmen: Für Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum und Türsteher reicht eine Unterrichtung nicht aus. Hierfür wird ein Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe benötigt.
Von der Notwendigkeit der Unterrichtung kann unter den Voraussetzungen der Bewachungsverordnung (BewachV) abgesehen werden. § 5 Abs. 1 BewachV regelt zudem die Anerkennung anderer Nachweise als erforderliche Unterrichtung.
Anträge / Formulare
Das Anmeldeformular für die Unterrichtung stellt die zuständige Stelle zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Unterlagen nach § 5 Absatz 1 Nr. 1-4 Bewachungsverordnung (BewachV) als anderer Nachweis der Sachkunde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.