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Unternehmenskarte: Ersatz - wegen Diebstahl oder Verlust


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bei Diebstahl oder Verlust der Unternehmenskarte ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.



Anträge / Formulare

Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.



Im Fall eines Diebstahls ist der zuständigen Stelle eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann eine neue Unternehmenskarte beantragt werden.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.