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Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung für schwerbehinderte Menschen


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie von der zuständigen Stelle das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke.

Das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Stelle.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Für Fragen zum Thema "Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" steht das Kontaktformular auf LS-Online zur Verfügung.



  • Für die Beantragung einer kostenlosen Wertmarke:
    • Vorlage eines Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
      • Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
      • Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder
      • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
      • bzw. nach den §§ 27a und 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Für das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke fallen Gebühren an.