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Trinkwasseruntersuchungsstellen Zulassung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur von Laboren durchgeführt werden, die als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen worden sind.



Was sollte ich sonst noch wissen?


  • Akkreditierungsurkunde
  • Akkreditierungsbescheid
  • Berufsqualifikationsnachweis

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 49.2.5.1 an.