Tierversuche (genehmigungspflichtig)
Tierversuche (genehmigungspflichtig)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind alle Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren oder am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können. Hier ist grundsätzlich eine Genehmigung der zuständigen Stelle erforderlich.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen wird die zuständige Stelle von einer Sachverständigen-Kommission, der so genannten "Ethik-Kommission", bestehend aus Vertretern von Tierschutzorganisationen und Wissenschaft, unterstützt und beraten.
Nicht genehmigungspflichtig sind Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte verwenden Sie den Vordruck "Antrag genehmigungspflichtiger Tierversuch".
- Der Nachweis der Qualifikation aller Personen ist erforderlich.
- Die Stellungnahme des/der Tierschutzbeauftragten ist beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:50,00 EUR - 250,00 EUR