Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Nicht-EU-Staaten: Genehmigung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Technische Unterstützung durch EU-Bürger bedarf der Genehmigung, wenn die zuständige Stelle die antragstellende Person unterrichtet hat, dass die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen für kerntechnische Zwecke in

  • Algerien,
  • Irak,
  • Iran,
  • Israel,
  • Jordanien,
  • Libyen,
  • Nordkorea,
  • Pakistan oder
  • Syrien

steht.

Ist der antragstellenden Person bekannt, dass eine technische Unterstützung, die er oder sie erbringen möchte, für o.g. Zweck bestimmt ist, so hat er oder sie die zuständige Stelle zu unterrichten; dieses entscheidet, ob die technische Unterstützung genehmigungspflichtig ist.

Die technische Unterstützung darf erst erbracht werden, wenn die zuständige Stelle die technische Unterstützung genehmigt oder entschieden hat, dass es einer Genehmigung nicht bedarf.



Welche Unterlagen werden benötigt?


  • aussagekräftige Unterlagen zu der geplanten Unterstützungsleistung

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.