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Steuerbevollmächtigte Bestellung wieder


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Der Bestellung zum Steuerbevollmächtigten kommt keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, da die letzten Prüfungsverfahren zur Bestellung zum Steuerbevollmächtigten im Jahr 1984 durchgeführt wurden. Es dürften insbesondere Anträge auf Wiederbestellung in Betracht kommen.



  • beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • zusätzlich bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfern
    • Bescheinigung von der für sie zuständigen Berufsorganisation
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.