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Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung wieder


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Ehemalige Steuerberaterinnen/Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.



Anträge / Formulare


  • nach Erlöschen der Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Stelle
    • Wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet, kann die Wiederbestellung in der Regel nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen.
  • nach rechtskräftige Ausschließung
    • Wiederbestellung nach Aufhebung des Erlöschens der Bestellung wegen rechtskräftiger Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege oder
    • Wiederbestellung nach Verstreichen von mindestens acht Jahren seit der rechtskräftigen Ausschließung
  • nach Widerruf der Bestellung
    • Die Wiederbestellung kann bei nicht mehr Bestehen der Gründe, die für den Widerruf maßgeblich waren (z.B. Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung) erfolgen.

  • Bescheinigung (Original oder beglaubigte Abschrift) über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung
  • bei Wiederbestellung nach einem Widerruf
    • Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
  • aktuelles Passbild
  • aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei Behörden
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung

Neben einer Gebühr zur Bearbeitung des Antrags fallen zusätzlich Gebühren nach § 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG) i.V.m. der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.