Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung wieder
Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung wieder
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ehemalige Steuerberaterinnen/Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.
Anträge / Formulare
Voraussetzungen
- nach Erlöschen der Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Stelle
- Wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet, kann die Wiederbestellung in der Regel nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen.
- nach rechtskräftige Ausschließung
- Wiederbestellung nach Aufhebung des Erlöschens der Bestellung wegen rechtskräftiger Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege oder
- Wiederbestellung nach Verstreichen von mindestens acht Jahren seit der rechtskräftigen Ausschließung
- nach Widerruf der Bestellung
- Die Wiederbestellung kann bei nicht mehr Bestehen der Gründe, die für den Widerruf maßgeblich waren (z.B. Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung) erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung (Original oder beglaubigte Abschrift) über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung
- bei Wiederbestellung nach einem Widerruf
- Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
- aktuelles Passbild
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei Behörden
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Neben einer Gebühr zur Bearbeitung des Antrags fallen zusätzlich Gebühren nach § 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG) i.V.m. der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.