Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Den Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat die zuständige Stelle zu beurkunden.

Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland ereignet hat und der Verstorbene von einem Seeschiff aufgenommen wurde, das die Bundesflagge führt.

Hat sich der Sterbefall außerhalb eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, ereignet, und ist der Verstorbene nicht aufgefunden worden, so ist eine Beurkundung im Sterberegister nicht möglich. Das gilt selbst dann, wenn der Tod in einem Seeamtsspruch festgestellt worden ist. In diesem Fall kommt nur eine Todeserklärung oder Feststellung des Todes und der Todeszeit durch das für den letzten Wohnsitz des Verschollenen zuständige Amtsgericht in Frage.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.