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Sozialversicherungsausweis


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland eine Beschäftigung ausübt, erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Darauf sind der Name und die Sozialversicherungsnummer eingetragen.

Mit diesem Ausweis wird Ihnen bescheinigt, dass Sie legal in Deutschland arbeiten und Ihnen die von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Sozialleistungen, z.B. die Beiträge für die Rentenversicherung, tatsächlich zustehen.

Der Sozialversicherungsausweis ist bei Beginn der Beschäftigung dem jeweiligen Arbeitgeber vorzulegen.



Was sollte ich sonst noch wissen?

In einigen Branchen ist der Ausweis immer mitzuführen, z.B. im Baugewerbe oder in der Gastronomie.

Wenn der Sozialversicherungsausweis zerstört, abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist, ist bei der zuständigen Stelle die Erstellung eines neuen Ausweises zu beantragen.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.