Sozialversicherung: Anmeldung - von selbständigen Künstler und Publizisten


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Generell sind Selbstständige nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Eine Ausnahme hiervon besteht für selbstständige Künstler und Publizisten. Sie sind über die Sozialversicherung der zuständigen Stelle in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung pflichtversichert. Für selbstständige Künstler und Publizisten bedeutet dies, dass sie sich bei der zuständigen Stelle  versichern müssen, sobald sie die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen.

Nach dem Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (KSVG) ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.

Wer als selbstständiger Künstler oder Publizist versicherungspflichtig ist, muss monatlich Beitragszahlungen an die zuständige Stelle leisten. Berechnungsfaktoren für die Beitragszahlungen sind zum einen die voraussichtlichen Einkünfte aus der selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit und zum anderen die Beitragssätze zu den einzelnen Versicherungszweigen.



Anträge / Formulare
Um von der zuständigen Stelle aufgenommen zu werden, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Antragsunterlagen (Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht für Künstler und Publizisten, Ausfüllhinweise und Informationsschrift) sowie ein Bestellformular finden Sie zum Download auf den folgenden Internetseiten:

Was sollte ich sonst noch wissen?

Das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB) bietet verschiedene Informationsschriften zum Download an.



Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Fotokopie des Personalausweises/ Reisepasses
  • Tätigkeitsnachweise (z.B. Nachweis über eine künstlerische oder publizistische Ausbildung, Verträge mit Ihren Auftraggebern, Abrechnungen Ihrer Auftraggeber, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in berufsständischen Interessenverbänden)
  • wenn Sie bereits Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • wenn Sie ein Kind erziehen oder erzogen haben:
    • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • Nachweis der Elterneigenschaft

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühre an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.