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Sozialversicherung: Anmeldung - sofort


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche besteht die Pflicht einer Sofortmeldung:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft


Anträge / Formulare

Die Ausfüllhilfe "Sozialversicherung im Internet" stellt Programme zur Verfügung, mit denen die notwendigen Daten elektronisch übermitteln können.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Sofortmeldung über die Ausfüllhilfe "Sozialversicherung im Internet" abzugeben.

Für Entscheidungen in Zweifelsfällen, ob Sofortmeldungen abzugeben sind, ist die Zuständigkeit der Einzugsstelle gegeben. Fur versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse und bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale.



Die Sofortmeldung muss enthalten:

  • den Familien- und Vornamen
  • die Versicherungsnummer
  • die Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • den Tag der Beschäftigungsaufnahme

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.