Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gewährt Beschäftigten des Gerüstbaugewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen:

  • Urlaubsentgelt
  • zusätzliches Urlaubsgeld

Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Gerüstbaugewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.