Sachverständige Personen: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Sachverständige Personen: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer als öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues tätig ist oder tätig werden will, ist auf Antrag durch die zuständige Stelle für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen und zu vereidigen.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt, dass die antragstellende Person auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Ausschlaggebend sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde.
Aufgabe der sachverständigen Personen ist es, einen Sachverhalt unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber verbindlich zu beurteilen. Damit wird die notwendige Objektivität gewährleistet.
Öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Personen müssen ihre Sachkunde gegenüber der zuständigen Stelle nachweisen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Die Tätigkeit der Sachverständigen/des Sachverständigen ist beendet, wenn die öffentliche Bestellung erlischt. Das ist der Fall, wenn
- die sachverständige Person gegenüber der jeweiligen zuständigen Stelle erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige/öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will,
- die Zeit, für die die sachverständige Person öffentlich bestellt ist, abläuft,
- die zuständige Stelle die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft.
Die sachverständige Preson hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der zuständigen Stelle Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit Lebenslauf
- Erklärung zur Sachverständigenordnung
- Abschriften/Kopien von Abschlusszeugnissen/Diplomen
- Angabe von 5 Referenzen, die über Kenntnisse etc. gehört werden können
- Durchschläge von mindestens 3 Gutachten
- eine Erklärung, ob und bei welchen Kammern bereits ein Antrag gestellt wurde und mit welchem Ergebnis
- Nachweis über den Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- 1 Passfoto in Farbe
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart O)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.