Sachverständige Personen für den Bereich des Ingenieurwesens Öffentliche Bestellung und Vereidigung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle bestellt auf Antrag öffentlich Sachverständige auf dem Gebiet des Ingenieurwesens und vereidigt sie.

Die Bestellungsvoraussetzungen ergeben sich auf der Sachverständigenordnung der zuständigen Stelle.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.