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Sachverständige Personen für den Bereich des Ingenieurwesens Öffentliche Bestellung und Vereidigung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle bestellt auf Antrag öffentlich Sachverständige auf dem Gebiet des Ingenieurwesens und vereidigt sie.

Die Bestellungsvoraussetzungen ergeben sich auf der Sachverständigenordnung der zuständigen Stelle.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.