Sachverständige Personen für den Bereich der Gashochdrucksleitungsverordnung Anerkennung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Sachverständige für den Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) sind Personen, die von der zuständigen Stelle für die Überprüfung der technischen Sicherheit von Gashochdruckleitungen auf Grund eines schriftlichen Antrags nach dieser Verordnung anerkannt worden sind.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 35 an.