Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung
Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung Befreiung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall auf Antrag Personen von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreien, wenn die Personen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Handwerk erfüllen oder anderweitig nachweisen, dass sie für technische oder handwerkliche Tätigkeiten vergleichbar qualifiziert sind. Die zuständige Stelle kann vor einer Entscheidung eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.