BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer: Zulassung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen ist mit bestimmten Voraussetzungen verknüpft.

Jeder Bewerber muss nachweisen, von seiner gesamten Tätigkeit wenigstens zwei Jahre überwiegend an Abschlussprüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt zu haben.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Auf Antrag erteilt die Prüfungsstelle eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen und für die Anrechung von Prüfungsleistungen.

Weitere Hinweise sind auch auf den Internetseiten der zuständigen Stelle enthalten.



  • Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung

Weitere beizufügende Dokumente (Anlagen) ergeben sich aus §§ 8 ff. Wirtschaftsprüferordnung (WPO), bzw. können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.