Prüf- und Bestätigungsstellen für Zertifizierungsdiensteanbieter Anerkennung
Prüf- und Bestätigungsstellen für Zertifizierungsdiensteanbieter Anerkennung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstellen haben die Aufgabe, Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern zu überprüfen und zu bestätigen (Prüf- und Bestätigungsstelle) sowie zu bestätigen, dass die gesetzlichen Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen erfüllt werden (Bestätigungsstelle).
Die anerkannten Stellen müssen ihre Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen. Durchgeführte Prüfungen und Bestätigungen müssen dokumentiert werden.
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Anerkennung als Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstelle kann formlos gestellt werden. Er muss Namen und Anschriften der antragstellenden Person und der gesetzlichen Vertreterinnen/gesetzlichen Vertreter enthalten.
Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die zuständige Stelle die Anerkennung folgendermaßen erteilen:
- unbeschränkt
- inhaltlich beschränkt
- vorläufig
- befristet
- mit Auflagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- aktueller Handelsregisterauszug oder eine vergleichbare Unterlage
- Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit (insbesondere über Mindestkapital und vergleichbare Sicherheiten)
- Beleg zum Nachweis der erforderlichen technischen, administrativen und juristischen Fachkunde
- Erklärung, auf welche gesetzliche Tätigkeiten des Signaturgesetzes (SigG)sich der Antrag bezieht
- Nachweis über ausreichende Erfahrungen in der Anwendung der Prüfkriterien nach Anlage 1 der Signaturverordnung (SigV)
- ggf. Beschreibung, wie die geeignete Überwachung der Prüftätigkeit sichergestellt wird
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach § 22 Absatz 1 Nr. 3 Signaturgesetz (SigG) i.V.m. § 12 Signaturenverordnung (SigV) Anlage 2 der Signaturverordnung (SigV) an.