Prozesskostenhilfe: Bewilligung
Prozesskostenhilfe: Bewilligung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.
Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:
- Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
- Verwaltungsrecht
- Verfassungsrecht
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:10,00 EUR
durch Rechtsanwalt - Gebühr:kostenfrei
durch Amtsgericht