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Prozesskostenhilfe: Bewilligung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

  • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht


Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Gebühr:10,00 EUR
    durch Rechtsanwalt
  • Gebühr:kostenfrei
    durch Amtsgericht