Prozesskostenhilfe: Bewilligung
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Was sollte ich sonst noch wissen?
Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.
Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:
- Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
- Verwaltungsrecht
- Verfassungsrecht
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:10,00 EUR
durch Rechtsanwalt - Gebühr:kostenfrei
durch Amtsgericht
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.